Geschäftsbedingungen

Mit diesen Verkaufsbedingungen möchten wir das Verhältnis mit unserer geschätzten Kundschaft, im Rahmen der bestehenden Gesetze, klar regeln. Es bleibt für alle Mitarbeiter der Scheco Entwässerungstechnik AG ein Gebot, Sie als unser Kunde voll und ganz zufrieden zustellen und beruflich unser Bestes zu leisten.

1. Vertrags-Gültigkeit

  • 1.1  Die uns erteilten Aufträge werden für die Scheco Entwässerungstechnik AG mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
  • 1.2  Änderungen und besondere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  • 1.3  Wünscht der Besteller eine Annullierung, so gilt als vereinbart, dass uns eine Entschädigung von 25% derAbschlusssumme zu zahlen ist, wenn wir auf die Annullierung eingehen.

2. Angebote

  • 2.1  Unsere Angebote sind zwei Monate verbindlich.
  • 2.2  Bei Bestellungen aus unserem Katalog, sind die bei Bestellungseingang gültigen Preislisten massgebend.
  • 2.3  Abbildungen, Grössen und Gewichtsangaben sind für die Lieferung unverbindlich.
  • 2.4  Wir behalten uns Konstruktionsanpassungen vor.

3. Zahlungsbedingungen

  • 3.1  Die Zahlungstermine gelten nach unserer Auftragsbestätigung. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszins in Höhe von 6% zuzüglich Spesen zu berechnen.
  • 3.2  Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.
  • 3.3  Staatliche Verordnungen über Steuerzuschläge (MWSt. usw.) werden dem Käufer belastet.
  • 3.4  Zahlungen sind rechtsverbindlich nur an die Scheco Entwässerungstechnik AG Aadorf zu leisten.

4. Lieferungen

  • 4.1  Der Lieferumfang ist verbindlich in unserer Auftragsbestätigung festgelegt.
  • 4.2  Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach der Abklärung, der durch den Besteller zumachenden Angaben.

5. Versand

  • 5.1  Transportschäden sind vom Käufer sofort bei Übernahme der Ware schriftlich zu melden.
  • 5.2  Der Versand erfolgt unfranko, mit Verrechnung nach Aufwand.

6. Montage

  • 6.1  Alle Angebote und Produkte sind ohne Montage.
  • 6.2  Die Scheco Entwässerungstechnik AG führt keine Montagen aus.

7. Garantie

  • 7.1  Unsere Garantie bezieht sich auf Material und Konstruktionsfehler auf die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab Rechnungsstellung. In der Garantiezeit werden defekte Teile kostenlos ersetzt. Schadenersatzansprüche können wir nicht anerkennen.
  • 7.2  Sach- und Personenschäden, gleich welcher Art (auch indirekte Schäden), sind von unserer Garantie ausgeschlossen.
  • 7.3  Mängelrügen werden durch uns nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich angezeigt werden.

8. Zeichnungen

  • 8.1 Sämtliche Zeichnungen und Abbildungen bleiben unser Eigentum; sie geniessen Urheberschutz und dürfen nicht an andere Personen oder Konkurrenten ausgehändigt werden.

9. Eigentumsvorbehalt

  • 9.1  Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen.
  • 9.2  Unsere Lieferung bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, Sicherstellung zuverlangen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 8355 Aadorf

Aadorf im Januar 2008 | Download als pdf